Hof- /Wege- /Terrassenbau, Verlegungen mit
Natur- und Verbundsteinen
Ausschachtungen von
Keller, Teich,
Pool, Bodenaufbereitung,
und Erdbewegungen
Rollrasen verlegen, Dauerpflege, Bodenaufbereitungen
Neugestaltungen
Hecken und Strauchschnitt
Gartenzäune,
Weidezäune, Reitplatzzaun oder ganze Grundstückseingrenzungen.
Auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen und/oder saisonalen Bedingungen, biete ich standardmäßig nicht jede Dienstleistung zu jeder Jahreszeit an.
Im folgenden können Sie einsehen, zu welchen Zeiten ich welche Arbeiten ausführe, bzw. ausführen darf.
Scheuen Sie aber bitte nicht davor, mich im Zweifel zu kontaktieren.
Sondertermine und Regelungen sind eventuell möglich.
Tätigkeit/Dienstleistung
Zeitraum der möglichen/erlaubten Durchführung
Alle anderen Dienstleistungen kann ich Ihnen ohne zeitliche Begrenzung anbieten!
Holen Sie sich noch schnell einen Termin für Gartenarbeiten wie z.B. Rollrasenverlegen, Poolausschachtungen, Pflasterarbeiten etc.
Ihre Saisonziele für 2024 können Sie gern mit mir erreichen.
Sichern Sie sich jetzt noch schnell einen Termin
für ein unverbindliches Angebot von mir.
Preisliste 2024 Rollrasen
Aktuelle Rollrasenpreise sind da!!!.
Die aktuellen Rollrasenpreise stehen wie gewohnt Online zu Verfügung.
Angebotserstellungen und freie Termine für Rollrasenarbeiten
können gern angefragt werden.
Preisliste 2024 Rasenschälen
Rasen abschälen berechnung je nach Flächengröße.
In kurzer Zeit ist die Fläche geschält.
Ich entferne die alte Rasenfläche und kann Ihnen diese verladen und entsorgen.
Schreiben Sie mich an.
Nutzen Sie Ihren persönlichen Steuerbonus.
Wussten Sie schon...
Als Steuerzahler eines Privathaushalts können Sie Ihren Steuervorteil nutzen und bekommen für alle anfallende Arbeiten 20 % der Aufwendungen vom Finanzamt erstattet. Wobei die Obergrenze bei € 3000,- jährlich liegt.
§ 35a EStG – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistung.
Hinweis:
Als Auftraggeber müssen Sie die Rechnung per Überweisung begleichen, um Ihren Steuerbonus von 20 % zu erhalten.
Als Nachweis gilt Ihr Kontoauszug!
Einen cleveren Steuerbonus (für Privatpersonen) erhalten Sie für folgende haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen z.B.:
• Gartenpflegearbeiten
• Schnee und Eisbeseitigung, jedoch nur auf dem Grundstück
etc.