Winterdienst
Der immer wiederkehrende Winterdienst.
Es wurde bereits durch unterschiedliche Medien bekannt gegeben, dass wenn eine Person im Winter z.B. vor einem Haus mit schlecht oder nicht geräumten Gehweg stürtz, Sie als Eigentümer rechtlich in die Haftung zu nehmen sind ..
Das heisst:
Stürzt also eine Person auf einem im Winter schlecht, bzw. nicht geräumten Gehweg welcher vor Ihrem Haus liegt haften Sie als Eigentümer.
Wenn eine Person vor Ihrem Haus auf dem Bürgersteig, Gehweg bzw. Zuweg stürtzt und dabei Verletzungen von sich trägt kann er Sie rechtlich auf Schadensersatz verklagen.
Bevor es dazu kommen kann müssen Sie Ihre Pflichten als Eigentümer wahren und umsetzen.
Im Winter sind Sie als Hauseigentümer in der Pflicht:
Werktags von 7 bis 20 Uhr,
Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr
Bürgersteig, Zuwege und Gehwege von Eis und Schnee zu befreien bzw. räumen und vorsorglich zu bestreuen.
Ab jetzt bin ich für Sie da!!
Ich bieten für Ihre Fußwege, Parkplätze, Hauseingänge und Garageneinfahrt einen Streudienst im Raum Herne an.
Ich streue mit zugelassenem Streugut (Salz, Granulat).
Kontaktieren Sie mich für die Erstellung eines günstigen Angebotes.
Zur Auswahl stehen 3 Angebote!!!
1. Winterdienste an Werktagen Mo.- Sa. um 7 - 20 Uhr für den Zeitraum November 2023 - März 2024
2. Winterdienste an Sonn- und Feiertagen für den Zeitraum November 2023 - März 2024
3. Beides !!!
Die Wintersaison 2022 / 2023 rückt näher.
Im Winter sind Sie als Hauseigentümer in der Pflicht:
Werktags von 7 bis 20 Uhr,
Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr
Bürgersteig, Zuwege und Gehwege von Eis und Schnee zu befreien bzw. räumen und vorsorglich zu bestreuen.!!!
Nutzen Sie Ihren persönlichen Steuerbonus.
Wussten Sie schon...
Als Steuerzahler eines Privathaushalts können Sie Ihren Steuervorteil nutzen und bekommen für alle anfallende
Arbeiten 20 % der Aufwendungen vom Finanzamt erstattet.
Wobei die Obergrenze bei € 3000,- jährlich liegt.
§ 35a EStG – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistung.
Hinweis:
Als Auftraggeber müssen Sie die Rechnung per Überweisung begleichen, um Ihren Steuerbonus von 20 % zu erhalten.
Als Nachweis gilt Ihr Kontoauszug!
Einen cleveren Steuerbonus (für Privatpersonen) erhalten Sie für folgende haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen z.B.:
• Gartenpflegearbeiten
• Schnee und Eisbeseitigung, jedoch nur auf dem Grundstück
etc.
Gartenbaubetrieb Klingler in Herne
info(at)galabau-herne.de
Mobil : 0157-349-154-63
Tel.: 02323-399-267-9
oder ganz einfach:
info(at)galabau-herne.de
Mobil : 0157-349-154-63
Tel.: 02323-399-267-9